Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie

Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege – AKI-RL

Ziel der Richtlinie sind Erhalt, Förderung und Verbesserung der Versorgungssicherheit von Versicherten, die Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben. Die Richtlinie listet unter anderem Leistungsinhalte der außerklinischen Intensivpflege auf, die verordnet werden können, konkretisiert, welche Voraussetzungen dabei gelten und wie die Zusammenarbeit der verschiedenen betreuenden Berufsgruppen koordiniert werden soll.

In Kraft getreten am:
01.01.2025
Geändert am:
05.12.2024 BAnz AT 18.12.2024 B2
Fassung vom:
19.11.2021 BAnz AT 17. März 2022 B2

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